Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Patienten so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist der Lebensweise des Patienten und den Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht eine Einzelfallentscheidung notwendig. Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Schuhzurichtungen ist vom Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit ist eine Mehrfachausstattung möglich.