...damit´s gut geht!
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Schuhfachgeschäft E. Schwarz - Orthopädie Schuhtechnik

Alte Poststraße 24

57072 Siegen

 

Email:

schuh-schwarz-siegen@gmx.de

Tel. 0271/52521

Öffnungszeiten

 

Mo.Di. - Do.Fr.

10:00 - 13:00 Uhr

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Mittwoch:

geschlossen

                  Samstag:

10:00 - 13:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

 

 

Orthopädische Maßschuhe

Grundsätzlich sind Schuhe Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn bei definierten Krankheitsbildern / Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann. Der Anspruch des Versicherten erstreckt sich nicht nur auf die Erstausstattung, sondern auch auf deren Änderung, Instandsetzung und die gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung. Der Leistungsumfang der GKV umfasst auch den optisch an den Maßschuh angepassten Schuh für die nicht versorgungsbedürftige Gegenseite.



 

Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die ihre Ursache in der Person des Versicherten (z.B. geändertes Krankheitsbild, Wachstum) haben.

Um den Bedürfnissen der Betroffenen ausreichend Rechnung zu tragen, sowie aus hygienischen Gründen erhalten Versicherte als Erstausstattung grundsätzlich zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch und ein Paar Maßschuhe in leichter Ausführung für den Hausgebrauch.

Generelle Mindestgebrauchszeiten lassen sich für eine Ersatzbeschaffung (Nachlieferung) von orthopädischen Schuhen und orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh nicht festlegen. Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um in Handarbeit gefertigte hochwertige Schuhe, die mit normalen Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen sind. Sie bleiben auch bei starker Beanspruchung mindestens ein Jahr funktionsfähig. Nach der Erstausstattung kommt eine Ersatzbeschaffung grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht.

Instandsetzungsarbeiten am orthopädischen Maßschuh können außerhalb der Gewährleistungspflicht notwendig werden, um den therapeutischen Nutzen des Schuhs weiter zu erhalten. Diese Instandsetzungsarbeiten werden dann von der GKV übernommen, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlicher als die Ersatzbeschaffung eines orthopädischen Maßschuhs sind.

Reparaturen aufgrund der normalen Abnutzung an Absatz und Laufsohle gehen - ebenso wie Reparaturkosten für normale Schuhe - zu Lasten des Versicherten. 

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